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Autovermietung
Tipps für den Mietwagen im Ausland

Auto-xxl — 04.08.2013
Für mehr als 30 Prozent aller Urlauber ist das Auto im Urlaub heute unverzichtbar. Doch wer im Ausland ein Auto mietet, sollte sich vorab gut informieren.


Die ADAC Autovermietung erklärt, auf was man achten muss und wie man versteckte Kostenfallen umgeht. Frühzeitig planen und in Deutschland buchen: Preise und Angebote am besten frühzeitig online vergleichen und schon von zu Hause aus buchen. Wer zudem früher bucht, erhält meist auch die besten Angebote. Mit einer kostenlosen Stornierungsmöglichkeit sichert man sich zusätzlich ab. Vorsicht aber vor Lockangeboten mit sehr günstigem Grundmietpreis. Meist werden im Ausland vor Ort nochmals teure Zuschläge erhoben. ADAC-Tipp: AGB des Vermieters bei den Punkten Mietpreis, Tankregelung und Versicherung genauestens vergleichen! Altersbegrenzung beachten: In vielen Ländern können nur Personen ab 21 ein Auto mieten, manchmal wird auch ein Aufschlag für junge Fahrer erhoben. Dies ist jedoch je nach Land und Fahrzeugklasse unterschiedlich. Deshalb: Besser frühzeitig über die Altersvoraussetzungen informieren.

Auf Sicherheit setzen: Bei renommierten Mietwagenanbietern mit hohen Qualitätsstandards wie Sixt, Hertz, Avis, Europcar, Alamo etc. gelten einheitliche, strenge Richtlinien, z.

B. zum Fahrzeugalter. Hier fährt man deutlich sicherer, da in der Regel kein Fahrzeug älter als zwei Jahre ist und die regelmäßigen Wartungen und Sicherheitsüberprüfungen vorgeschrieben sind. Diese Autovermietungen sind zudem international tätig und bieten auch im Ausland hohe Qualitäts-Standards.

Versicherungen checken: Standard ist heute eine Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall. Diese sollte immer im Grundmietpreis enthalten sein. Glas- und Reifenschäden deckt aber auch meist die Vollkaskoversicherung nicht ab. Deshalb besser eine Zusatzversicherung abschließen. Liegt keine Vollkaskoversicherung vor, genauestens darauf achten, ob Beulen oder Kratzer am Fahrzeug im Übernahmeprotokoll aufgeführt sind und im Mietvertrag stehen. Einige Vermieter kassieren sonst schon vorhandene Schäden beim Kunden ab. (ar)