Verkehrsrecht, Bussgeldkatalog, Punkte in Flensburg

Handy-Verbot gilt auch für Navi-Funktion

Das Telefonieren mit dem Handy ist ohne Freisprechanlage während der Autofahrt nicht gestattet. Und auch der Gebrauch der Navi-Funktion des Mobiltelefons ist laut den Rechtsexperten der ARAG untersagt. Denn gleichgültig, welche Funktion des Telefons ein Fahrer in Anspruch nehmen möchte, er nimmt die Hände von Steuer und wird zumindest in der Bedienungsphase abgelenkt. Angefasst werden darf das Gerät lediglich, um es woanders hinzulegen. Alles andere ist strafbar und wird mit Bußgeldern geahndet (OLG Köln, Az.: 81 Ss-OWi 49/08).