Verkehrsrecht, Bussgeldkatalog, Punkte in Flensburg

Kfz-Gewerbe
Schluss mit der Schleuderpartie bei Winterreifenpflicht

Für klare Verhältnisse bei der umstrittenen Winterreifenpflicht hat sich jetzt Robert Rademacher, Präsident des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), stark gemacht. Bei der Eröffnung der Fachmesse "Automechanika" in Frankfurt sagte Rademacher, im Sinne der Verkehrssicherheit aber auch als vertrauensbildende Maßnahme für die Autofahrer sei eine Präzisierung der Vorschrift dringend notwendig.

Mit dieser Forderung befindet sich der Branchenverband in guter Gesellschaft. Unlängst hatte das Oberlandesgericht Oldenburg (AZ: Ss RS 220/09) den entsprechenden, erst im Jahr 2006 in die Straßenverkehrsordnung (StVO) eingefügten Passus für verfassungswidrig erklärt, da er zu vage formuliert sei. Laut § 2 Abs. 3a der StVO wird derzeit lediglich eine "geeignete Bereifung" und eine an "die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung" verlangt.

Hieraus, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung, sei für den Normalbürger nicht unmissverständlich erkennbar, welche Reifen bei welchen Witterungsbedingungen aufzuziehen seien. Damit hob das Gericht die Verurteilung eines Autofahrers auf, der im November auf eisglatter Fahrbahn mit Sommerreifen in ein Schaufenster geschlittert war. Der Urteilsspruch hat laut Verkehrsjuristen de facto zur Folge, dass Autofahrer, die bei Winterwetter auf Sommerreifen unterwegs sind, nicht alleine deshalb mit einem Bußgeld bestraft werden können.