Verkehrsrecht, Bussgeldkatalog, Punkte in Flensburg

Kollision beim Rückwärtsfahren
Beide Parteien haften

Kollidieren zwei Pkw auf einem Parkplatz beim beidseitigen Rückwärts-Rangieren, so haben beide Fahrer eine Mitschuld und müssen den Schaden je zur Hälfte tragen. Das entschied laut dem Rechtschutzversicherer D. A.S. das Oberlandesgericht Hamm (11.09.2012, Az. I-9 U 32/12). Selbst dann, wenn eines der Autos kurz vor dem Unfall zum Stehen gekommen ist, bleibt es bei der Schadensteilung.

Das Gericht hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Fahrer seinen Pkw rückwärts aus einer Parklücke fuhr. Gleichzeitig setzte in der Fahrgasse eine Pkw-Fahrerin zurück und kollidierte mit dem ausparkenden Fahrzeug. Nach Ansicht der ausparkenden Frau hätte die in der Fahrgasse rückwärts fahrende Frau das andere Fahrzeug rechtzeitig erkennen müssen. Zudem habe sie angehalten, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Das Gericht jedoch vertrat die Ansicht, dass beide Parteien beim Rückwärtsfahren große Sorgfalt hätten walten lassen müssen. Diese Pflicht habe genauso derjenige, der rückwärts aus einer Parklücke herausfahre. Dass der Fahrer dieses Fahrzeugs vor dem Zusammenstoß angehalten habe, ändere nichts. Da beide Autos kurz vor dem Unfall rückwärts gefahren seien, sei der Schaden je zur Hälfte von beiden Beteiligten zu ersetzen.