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Mietwagenverträge
Darauf sollten Urlauber achten

Auto-xxl — 26.06.2014
Heute Strand, morgen Kultur, übermorgen Shoppen: Wer im Urlaub mobil und flexibel sein möchte, bucht meist einen Mietwagen für die Reise. Damit der Urlaub mit dem Leihwagen ohne böse Überraschungen verläuft, lohnt sich ein prüfender Blick auf den Mietvertrag und die Versicherungsbedingungen.


Welche Punkte Reisende dabei unbedingt beachten sollten, fasst die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammen.
 
Menschen sind verschieden, Urlauber auch: Der eine plant die Reise Monate im Voraus, der andere ist eher der „Last minute"-Typ. Doch beiden steht die Möglichkeit offen, einen Mietwagen von zu Hause aus oder direkt vor Ort zu buchen. „Allerdings kann der spontane Entschluss am Ferienort, morgen mit einem Leihauto die andere Seite der Insel zu erkunden, einige Probleme aufwerfen", warnt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Wenn Urlauber am Reiseort buchen, verzichten sie in der Urlaubsstimmung oft auf einen Vergleich von Preisen und Konditionen." Daher lohnt es sich, schon vor Reisebeginn einen Blick auf die Angebote potentieller Verleihfirmen zu werfen - entweder direkt bei der Niederlassung einer internationalen Autovermietung zu Hause oder im Internet bei lokalen Mietwagenfirmen am Ferienort. Kurzentschlossene müssen zudem gerade in der Hauptsaison damit rechnen, ohne einen Mietwagen dazustehen oder nur wenige Modelle zur Auswahl zu haben. Gerade bei Sonderwünschen, etwa nach einem Cabrio oder einem Geländefahrzeug, kann es dann schwierig werden.
 
Wichtige Reiselektüre: der Mietvertrag!
Die Buchung bei einem Anbieter in Deutschland mit lokalen Partnern hat den Vorteil, dass der Mietvertrag auf Deutsch verfasst ist. Zudem können Buchungswillige die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Kostenstrukturen meist auf den Webseiten der Anbieter einsehen. Ob Online-Buchung oder Vertragsabschluss am Urlaubsort - die Zeit für die Vertragslektüre sollten sich Urlauber unbedingt nehmen! Denn ein ungünstiger Vertrag kann den Mieter viel Geld und Nerven kosten. Ein wichtiger Vertragspunkt, besonders bei einer langfristigen Planung, ist die Stornierungsfrist: „Sie kommt ins Spiel, wenn Urlauber ihre Reise nicht antreten können, verschieben müssen oder sich die Planung ändert", verdeutlicht die D.A.S. Expertin.
 
Augen auf beim Versicherungsschutz!
Auch der Vertragsabschnitt „Versicherungsschutz" verdient besonders viel Aufmerksamkeit. Manche Mietwagenfirmen bieten Versicherungen im Vertrag mit an, andere nicht. „Eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung ist die Ideallösung", meint Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO, ergänzt jedoch: „Allerdings ist der Mieter nur entsprechend der Vorschriften des Urlaubslandes für die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert." Und hier kann es große Unterschiede geben: So liegen beispielweise die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen für Sachschäden in Deutschland bei knapp über einer Million Euro pro Unfall, in der Türkei bei rund 17.000 Euro. Verursacht der Mietwagenfahrer einen Unfall und der Schaden übersteigt die vertraglich vereinbarte, also den nationalen gesetzlichen Vorschriften entsprechende Deckungssumme, muss er die Differenz selbst bezahlen. „Urlauber sollten daher in dem Mietvertrag unbedingt prüfen, ob in der Kfz-Haftpflichtversicherung ein erweiterter Versicherungsschutz enthalten ist", rät der ERGO Experte. Übrigens: Versichert ist immer nur der im Vertrag vermerkte Fahrer! Wer sich gerade bei längeren Fahrten mit seinem Beifahrer abwechseln muss, sollte diesen als Zweitfahrer eintragen - muss dies allerdings auch extra bezahlen.
 
Weitere Vertragsfallen...
Neben dem Versicherungsschutz gehören einige weitere Vertragsbedingungen zur Pflichtlektüre: Muss der Tank bei Abgabe voll oder leer sein? Sind Sonderkosten wie Steuern und Gebühren im Preis enthalten? Gibt es eine Notrufnummer des Vermieters bei einem Unfall oder einer Panne? Fallen zusätzliche Kosten für Klimaanlage oder Kindersitze an?
 
Erste Inspektion
Endlich haben die Urlauber den Mietwagenschlüssel in der Hand. Jetzt empfiehlt sich ein kritischer Rundgang ums Auto, um eventuelle Schäden festzuhalten. Diese sollten die Wagenmieter unbedingt schriftlich im Vertrag fixieren lassen, selbst wenn dies einen längeren Fußmarsch vom Parkplatz zum Schalter der Verleihfirma bedeutet. Kleinere Schäden wie Kratzer oder Dellen sollten Urlauber zudem vor Fahrtbeginn fotografieren und vom Vermieter bestätigen lassen. Generell rät die D.A.S., alle Absprachen mit dem Autoverleiher vertraglich festzuhalten - schließlich können am Abgabetag in einem anderen Ort ganz andere Ansprechpartner am Rückgabeschalter stehen...(ar)