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Schadenersatz nach vertragswidriger Auslandsfahrt per Mietwagen

Auto-xxl — 20.01.2015
Gerade teure Mietwagen werden heute oft durch GPS überwacht. So kann die Autovermietung feststellen, wo sich das Fahrzeug gerade befindet - und ob es sich aus dem Bereich entfernt, in dem es der Fahrer laut Mietvertrag nutzen darf.


Fahrzeugmieter sollten entsprechende Klauseln im Mietvertrag sehr ernst nehmen - denn bei unangemeldeten „Extratouren" ins Ausland können schnell hohe Kosten auf sie zukommen.

Der Fall: Das Urteil: Das Amtsgericht München bestätigte nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung das Vorgehen der Autovermietung. Wegen der GPS-Daten und der Nichterreichbarkeit des Mieters habe die Autovermietung von einem Diebstahl ausgehen dürfen. Der Mietvertrag habe eine Klausel enthalten, nach der die Autovermietung bei vertragswidrigen Auslandsfahrten das Auto umgehend einziehen und dem Mieter die entstehenden Kosten auferlegen könne. Die Maßnahmen zur Sicherung des Porsche seien gerechtfertigt gewesen. Dies gelte insbesondere, weil der Vorfall an einem Sonntag passiert sei und man weder von den deutschen noch von den italienischen Behörden rechtzeitig Hilfe bekommen hätte. Amtsgericht München, Urteil vom 15.04.2014, Az. 182 C 21134/13. (ar)