Verkehrsrecht, Bussgeldkatalog, Punkte in Flensburg

Unfallopfer hat Hälfte des Schadens selbst zu tragen

Springt auf einem Feldweg ein Fußgänger bewusst vor ein herannahendes Motorrad und will den Fahrer stoppen, trifft ihn zumindest die Hälfte der Schuld, wenn es zur Kollision kommt. Dies gilt auch, wenn das Motorrad gar nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen war. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Az. 12 U 819/11).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, stand der Fußgänger mitten auf einem nur 2,40 Meter schmalen Schotterweg. Der Motorradfahrer versuchte zwar noch, an dem mit der Faust drohenden Mann vorbeizukommen, doch der sprang statt zur Seite genau vor das Kraftrad und wurde angefahren. Dabei verletzte sich der Fußgänger das rechte Schienenbein und zig sich eine Rippenfraktur zu. Er gab an, fernab von der Fahrspur in der Böschung gestanden zu haben. Dagegen sprachen allerdings eine Zeugenaussage und die Verletzungen.

Allerdings hätte der Motorradfahrer anhalten und abwarten müssen, ob ihm der Fußgänger den Weg freimacht. Daher hat auch er einen Mitverschuldensanteil von 50 Prozent zu tragen. (ampnet/jri)