Fährt ein Autofahrer gegen die offene Fahrertür eines parkenden Autos, hat er die Hälfte des Unfallschadens zu tragen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden und änderte damit ein Urteil der Vorinstanz ab, das der fahrenden Verkehrsteilnehmerin nur ein Drittel der
Haftung angelastet hatte (Az. 16 U 103/13).
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