Kommt es beim Ausparken eines am Straßenrand abgestellten Fahrzeugs zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, ist in der Regel der Ausparkende schuld. Wer vom Fahrbahnrand anfährt, hat dafür Sorge zu tragen, . weiter
Das Recht zur Vorfahrt ist kein Freifahrtschein. Hätte eine Kollision durch maßvolles Bremsen des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs vermieden werden können, so muss der eigentlich zum Warten verpflichtete Autofahrer nicht den gesamten Schaden tragen, sondern nur 70 Prozent. weiter
Springt auf einem Feldweg ein Fußgänger bewusst vor ein herannahendes Motorrad und will den Fahrer stoppen, trifft ihn zumindest die Hälfte der Schuld, wenn es zur Kollision kommt. weiter
Kollidieren zwei Pkw auf einem Parkplatz beim beidseitigen Rückwärts-Rangieren, so haben beide Fahrer eine Mitschuld und müssen den Schaden auch je zur Hälfte tragen. weiter
Verursachen zwei Fahrzeuge einen Verkehrsunfall, bei dem die Schuldfrage nicht geklärt werden kann, müssen beide Fahrzeughalter jeweils zur Hälfte für den Schaden aufkommen. weiter
Prallt ein Geländewagen (SUV) gegen einen normalen Pkw, tragen die Pkw-Fahrer meist schwere Verletzungen davon. Für die Fahrer des sportlichen Geländegängers geht die Kollision dagegen oftmals glimpflich aus. weiter