Der Teilnehmer an einem Fahrsicherheitstraining kann nach einem Unfall auch dann
Schadensersatz erhalten, wenn er zuvor erklärt hat, dass er auf eigene Gefahr an dem Training teilnimmt. Dies geht aus einem aktuellen Urteil (Az: 12 U 1529/09) des Oberlandesgerichts in Koblenz hervor, auf das der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) hinweist.
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