Fährt ein Autofahrer gegen die offene Fahrertür eines parkenden Autos, hat er die Hälfte des Unfallschadens zu tragen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden und änderte damit ein
Urteil der Vorinstanz ab, das der fahrenden Verkehrsteilnehmerin nur ein Drittel der Haftung angelastet hatte (Az. 16 U 103/13).
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