Verspricht ein Autoglas-Reparateur, den Steinschlag in der
Windschutzscheibe für den Halter kostenlos zu beseitigen, muss er das auch tun. Weigert sich der Kfz-Versicherer zu zahlen, bleibt der Anbieter auf der Rechnung sitzen und kann sich das Geld nicht beim Kunden holen.
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