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Risiko Headset
Ohren auf im Straßenverkehr

Auto-xxl — 23.08.2017
Immer mehr Verkehrsteilnehmer nutzen Kopfhörer oder Headsets, um unterwegs zu Musik zu hören oder zu telefonieren. Damit bringen sie sich selbst und andere in Gefahr, warnen Dekra-Unfallforscher.


Wer Kopfhörer oder Headset im Straßenverkehr nutzt, lenkt sich vom Verkehrsgeschehen ab, überhört leicht wichtige Warnsignale und geht ein hohes Unfallrisiko ein.

Immer öfter gibt es im Straßenverkehr etwas auf die Ohren: Nach einer Befragung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates waren 2015 rund 22 Prozent der Fußgänger und 19 Prozent der Radfahrer zumindest hin und wieder mit Kopfhörern im Straßenverkehr unterwegs. Bei den Jüngeren bis 34 Jahre war es sogar rund jede/r Zweite.

Gefährlich wird es für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer, wenn sie die Warnsignale von anderen Verkehrsteilnehmern nicht wahrnehmen, die sich nicht unmittelbar im Blickfeld befinden. „Wir brauchen nicht nur die optischen, sondern auch die akustischen Signale und Informationen, um uns sicher im Straßenverkehr zu bewegen", weiß Dekra-Unfallforscherin Stefanie Ritter. Mit aufgesetztem Kopfhörer werden je nach Lautstärke wichtige Signale weggedämpft, sei es ein hupendes Auto, das Klingeln einer Straßenbahn, die Klingel eines Radfahrers oder der Warnruf eines Fußgängers. „Kopfhörer oder Headset bringen zusätzliche Gefahren, die vermeidbar sind. Deshalb sollte man ganz darauf verzichten, wenn man aktiv im Straßenverkehr unterwegs ist, und sie lieber erst im Bus oder in der Bahn aufsetzen."

Rechtlich ist das Tragen von Kopfhörern oder Headsets im Straßenverkehr in Deutschland zwar noch nicht generell verboten. Allerdings ist der Nutzer laut § 23 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung dafür verantwortlich, dass das Gehör nicht beeinträchtigt wird. Das heißt umgekehrt: Wenn Kopfhörer oder Headset das Gehör beeinträchtigen, sind sie nicht erlaubt. Ob das der Fall ist, muss letztlich im Einzelfall entschieden werden.

Wer etwa das Martinshorn von Polizei oder Feuerwehr überhört, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Deutlich teurer kann es werden, wenn man in einen Unfall verwickelt wird. Der Unfallgegner kann versuchen, dem Nutzer eines Kopfhörers eine Mitschuld anzulasten. Möglich ist auch, dass die eigene Haftpflichtversicherung wegen grober Fahrlässigkeit ihre Leistungen kürzt.

Ähnliche Regelungen wie in Deutschland gibt es in Österreich und in der Schweiz. In Frankreich dagegen droht jedem Fahrer von Auto, Motorrad oder Fahrrad ein Bußgeld von 135 Euro, wenn er mit Kopfhörer oder Knopf im Ohr ertappt wird. Auch in Spanien ist das Tragen eines Kopfhörers für Fahrer untersagt. In Portugal darf nur ein Ohr beschallt werden. (ar)