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Vollkaskoversicherung
Reifenplatzer ist ein Unfall

Auto-xxl — 02.10.2013
Ein Autofahrer war auf einer Bundesstraße unterwegs, als ihm beim Überfahren eines größeren Gegenstandes der Reifen platzte. Dummerweise verursachte der Vorfall an der Karosserie des Wagens einen Schaden von 6.000 Euro, den der Mann von seiner Vollkaskoversicherung erstattet haben wollte.


Das Versicherungsunternehmen belehrte jedoch den Mann hinsichtlich der Vertragsbedingungen, dass es sich hierbei nicht um einen Unfall sondern um einen typischen "Betriebsschaden" handele, der nicht abgedeckt sei. Die Richter des Landgerichts Karlsruhe mussten ihrerseits dem Versicherer klarmachen, dass es sich bei dem - durch einen plötzlich von außen eingedrungenen Fremdkörper verursachten - Reifenplatzer um einen Unfall handele.

Denn bei der Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen komme es darauf an, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne Spezialkenntnisse bei einer aufmerksamen Durchsicht die Klauseln verstehen müsse. Aus dieser Sicht bestehe für Fehler sowie Schäden aufgrund von Abnutzung und Verschleiß kein Versicherungsschutz, im Umkehrschluss ergebe sich aber aus dem vorliegenden Reifenschaden, auf den die Unfalldefinition zutreffe, sehr wohl eine Haftungsverpflichtung des Versicherers. (ar)