Verkehrsrecht, Bussgeldkatalog, Punkte in Flensburg

Keine Abwrackprämie bei dritter Zulassung

Die Abwrackprämie gibt es nur beim Kauf eines neuen Autos mit maximal einer vorherigen Zulassung. Auch wenn der Kilometerzähler auf null steht, geht der Käufer eines bereits zweimal zugelassenen Pkw leer aus. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main entschieden und damit die gängige Auslegung der Förderregelung bestätig.

Geklagt hatte der Käufer eines re-importierten Fahrzeugs, das durch die Hände von zwei Händlern gegangen war. Die Händler hatten das Auto jeweils kurzzeitig zugelassen, aber nicht bewegt. So etwas kommt unter anderem vor, wenn Importeure bürokratische Einfuhr-Hürden umgehen oder Vertragshändler Autos unter Listenpreis anbieten wollen (Az.: 1 K 3874/09.F).