Verkehrsrecht, Bussgeldkatalog, Punkte in Flensburg

MPU auch bei weniger als 1,6 Promille Alkohol im Blut

Hat ein Strafgericht einen Führerschein wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss entzogen und beantragt der betroffene Autofahrer die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist, muss das Verkehrsamt eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Unabhängig davon ist eine solche Anordnung auch geboten, wenn bei der Trunkenheitsfahrt die Blutalkoholkonzentration knapp unter 1,6 Promille lag "und deutliche Indizien für eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung bestanden, wie etwa das Fehlen jeglicher Ausfallerscheinungen". Das wurde im Fall eines Mannes entschieden, der mit 1,49 Promille am Steuer seines Pkw angetroffen wurde. (VGH Baden-Württemberg, 10 S 116/15) (ar)