Verkauft ein Autohändler einen Wagen unter Hinweis auf die Oldtimer-Zulassung, so muss das Auto nicht nur weitgehend original sein, sondern auch verkehrstüchtig. weiter
Ein Autohändler darf sich im Kleingedruckten eines Kaufvertrages nicht das Recht vorbehalten, die Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens nachträglich rückgängig zu machen oder den Kaufpreis um ausstehende Reparaturkosten zu mindern. weiter
Auch bei einem älteren Gebrauchtwagen müssen gewährleistungspflichtige Mängel behoben werden. Kommt es durch beschädigte Nicht-Verschleißteile wie einer Kraftstoffzuleitung zu Schäden am Fahrzeug, hat der Autohändler dies zu verantworten. weiter
Autohändler dürfen nicht mit Ware werben, die nicht erhältlich ist. Gleich drei verschiedenen Händlern wurde jetzt von den Landgerichten Memmingen, Ulm und Hanau untersagt, mit dem neuen Alfa Romeo 8 C Competizione zu werben. weiter